Solidarität mit der VVN-BdA NRW

8. März 2019

Nachdem der Bundesfinanzhof in der vergangenen Woche nach Klage von „Attac“ festgestellt hat, dass gemeinnützige Organisationen kein allgemeinpolitisches Mandat verfolgen dürfen, gehen die NRW-Finanzämter dem „Verein der verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ (VVN-BdA) an den Kragen und drohen, ihnen die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Als einzige Begründung wird die Nennung des VVN-BdA im bayrischen Verfassungsschutzbericht genannt; wohlgemerkt ist Bayern das einzige Bundesland, dessen Verfassungsschutzbericht den VVN-BdA aufführt, gemeinnützig ist der Verein aber auch dort noch immer.

Dieser Vorstoß in NRW sucht in seiner politischen Symbolik sondergleichen. Die konservativ-neoliberale Laschet-Regierung tritt damit nicht nur das Erbe verstorbener Antifaschist*innen und Überlebender des NS, die vor über 70 Jahren begonnen haben, sich im VVN-BdA zu organisieren, sie verunglimpfen auch das Wirken der letzten Zeitzeug*innen, die sich weit über den Verein hinaus für Erinnerungskultur engagieren und für einen antifaschistischen Grundkonsens in unserer Gesellschaft kämpfen. Der VVN-BdA leistet einen bedeutenden Anteil antifaschistischer Bildungsarbeit für Frieden und Menschenrechte und einen wesentlichen Beitrag zur sozialen Betreuung NS-Verfolgter und ihrer Hinterbliebenen. Die Denkmäler von Zeitzeug*innen aus dem Verein stehen überall in der Bundesrepublik.

Ich unterstütze die Resolution des VVN-BdA NRW und fordere die Landesregierung auf, ihre Aktivitäten gegen den Verein umgehend einzustellen. Gerade in Zeiten, in denen rechtes menschenverachtendes Gedankengut wieder Einzug in öffentliche Debatten findet, uns im Supermarkt, im Café, im Klassenzimmer oder Hörsaal ständig begegnet, braucht es Organisationen, die für die unumstößliche Losung „Nie wieder Krieg – nie wieder Faschismus“ Aufklärungsarbeit leisten.

 

Dietmar Köster, MdEP

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Dr. Sonja Grabowsky
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Wissenschaftliche Referentin von Dr. Dietmar Köster, MdEP
Political Advisor to Dr. Dietmar Köster, MEP

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